QIAKTUALISIERUNGSKURSStrahlenschutz (nach § 18a der Röntgenverordnung vom 18.06.2002 und § 30 der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001) |
Termine/ Referenten:06.03.2010/ 07.03.2010 Dr. med. N. Kostovic |
Tagungsort: Köln, mehr Info |
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Tagungszeiten: Samstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr, Sonntag 09:00 Uhr - 13:15 Uhr, 13:15 Uhr - 14:15 Uhr Mittagspause (nur Samstag/ Preis ohne Mittagessen) |
Für die Aktualisierung nach § 18a der Röntgenverordnung ist nur der erste Tag zu belegen. Für die Aktualisierung nach § 30 der Strahlenschutzverordnung sind der Vormittag des ersten Tages und der zweite Tag zu belegen. Für die Aktualisierung nach § 18a der Röntgenverordnung und nach § 30 der Strahlenschutzverordnung sind beide Tage zu belegen.
200,00 €
15 Fortbildungspunkte
Neues zur Röntgenverordnung vom 18.06.2002 und zur Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001
Strahlenschutz:
- Richtlinie Strahlenschutz
- in der Medizin
- neue gesetzliche Entwicklungen
Strahlenexposition der Patienten und des Personals:
- Grenzwerte
- Strahlenschutzbereiche
- berufliche Exposition
Qualitätssicherung:
- Rechtfertigende Indikation
- alternative Diagnostik
- Einstelltechniken
Multiple-Choice Prüfung:
- Besprechung der Prüfung
Zielgruppe: Der Kurs dient zur Aktualisierung der Fachkunde nach § 18a der Röntgenverordnung vom 18.06.2002 und § 30 der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 für die Tätigkeit in der Röntgendiagnostik, der Nuklearmedizin und in der Strahlentherapie.
Hinweise: Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der zuständigen Stelle (i.d.R. die Ärztekammer) auf Verlangen vorgelegt werden kann.
Ausgabe der SONO PRO MEDICO-Zertifikate